AGB
Wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die Verfügbarkeit des Ferienhauses kann ausdrücklich nicht garantiert werden. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
§1.
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn das Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und dreifacher Tagesmiete geahndet.
§2.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Ferienhaus in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Außnahmen sind Höhere Gewalt und nicht beinflussbare Sachverhalte. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
§3.
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
§4.
Stornierung der Mietvereinbarung
- Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt 0 % Stornogebühr des Reisepreises
- Rücktritt 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % Stornogebühr des Reisepreises
- Rücktritt 29 Tage und weniger zahlt der Mieter 90 % Stornogebühr des Gesamtpreises
- Bei kurzfristigen Umbuchungen fällt eine Gebühr an.
Alle Stornierungen, Änderungen oder Nichtanreisen von Buchungen mit „nicht erstattbarer Rate/non refundable rate“ werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
§5.
Der Zahlungseingang hat 21 Tage vor Vermietungsbeginn zu erfolgen. Wenn zwischen Buchung und Vermietungsstart weniger wie 21 Tage sind hat die Zahlung sofort nach Eingang der Buchung zu erfolgen.
§6.
Unsere Preise verstehen sich als Richtpreise und können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die garantierten Preise erhalten Sie bei Ihrer Reservierung. Die auf der Website veröffentlichen Preise sind die Mindestpreise, Aufschläge sind abhängig von der Verfügbarkeit, Saison und Personenanzahl. Wird ein Angebot an den Gast erstellt, ist der Vermieter 24 h (1 Tag) daran gebunden.
§7.
Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Besichtigungsrecht ergibt sich aus der übernommenen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.
§8.
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung etc.).
§9.
Gerichtsstand ist Dresden.
§10.
Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.